Pflegeberatung
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige die einen
Pflegegrad und ausschließlich Pflegegeld beziehen,
müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen.
Bei dem Beratungseinsatz handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die u.a. durch einen zugelassenen Pflegedienst
erbracht wird.
Die Kosten
für die Beratungseinsätze werden von den Pflegekassen
übernommen.
Unser Ziel
Unser Ziel ist es, dass wir Ihnen größtmögliche Informationen
und vielfältige Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten
aufzeigen. Hierbei können wir auf unsere langjährige Erfahrung
und gut geschulten Mitarbeiter zurückgreifen.
Wir legen außerdem großen Wert auf ein Vertrauensverhältnis
und stellen somit sicher, dass die Beratungsbesuche möglichst durch eine gleichbleibende Pflegefachkraft
durchgeführt wird.
Intervall der Inanspruchnahme
Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3
einmal halbjährlich
und
in den Pflegegraden 4 und 5
einmal vierteljährlich abrufen.
Freiwillige Inanspruchnahme
Pflegebedürftige, die einen
Pflegegrad 1 haben, können einmal halbjährlich
einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Pflegebedürftige, die einen
Pflegegrad 2-5
haben und Pflegesachleistungen
beziehen, können einmal halbjährlich
ebenfalls einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Inhalte und Ziele
Die Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege
und soll den Angehörigen oder Pflegepersonen eine regelmäßige Hilfestellung
und praktische Unterstützung
geben.
Mögliche Themen
könnten u.a. sein:
Beschaffung von
Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung, Fragen zu Höherstufungsanträgen.
Pflegeberatung
nach
§ 45 SGB XI
Wir beraten Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen durch individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung.
Unser Ziel ist es die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern,
sowie körperliche und seelische Beeinträchtigungen zu mindern.
Die Kosten
für die Pflegeberatung werden von den Pflegekassen
übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt ist!
Der Umfang unserer Beratung
umfasst beispielsweise folgende Schwerpunkte:
- Mobilisations- und Lagerungstechniken
- Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten für den Bereich der häuslichen Pflege
- Aufklärung und Beratung über Fertigkeiten zum individuellen Umgang mit gesundheitlichen Risiken und Belastungen, die sich in Folge von Erkrankungen ergeben
- Umgang bei Verschlimmerung von Erkrankungen und Behinderungen sowie der Vorbeugung von Folgeerkrankungen (Pflegeprävention)
- Pflegeverrichtungen sachgerecht und Kräfte sparend durchzuführen, rechtzeitig zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten.
IndividuelleSchulung
- Individuelle Schulungen sind erforderlich, wenn z.B. die Pflegesituation erstmalig auftritt, der Pflegezustand sich verändert oder bei Unsicherheiten der Pflegeperson.
- Die individuellen Schulungen werden in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen durchgeführt.
- Sie werden bedarfsorientiert erbracht und an die individuellen Verhältnisse der Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf ausgerichtet.
- Hierbei werden Ressourcen und Problemsituation
erfasst, Schulungsziele formuliert
und die notwendigen Maßnahmen gezielt geplant
und durchgeführt.
Überleitung vom Krankenhausnach Hause
- Die individuelle Schulung beginnt hier bereits vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der stationären Einrichtung und wird durch einen Folgetermin in der häuslichen Umgebung fortgesetzt.
- Unser Ziel ist es, dass wir Ihre Ängste und Probleme abbauen, eine Vertrauensbasis schaffen
und Sie auf die zukünftigen Aufgaben durch Lösungsmöglichkeiten
vorbereiten.